Heute treten die dänischen Rechtsvorschriften in Kraft. Ist Ihr Unternehmen darauf vorbereitet?
Heute überschreiten wir einen wichtigen Meilenstein, denn das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern tritt in Kraft. Es gilt zunächst für alle privaten Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten sowie für alle öffentlichen Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten.
Wenn Ihre private Organisation zwischen 50 und 249 Beschäftigte hat, gilt die gesetzliche Vorschrift noch nicht für Sie. Natürlich befürworten wir, dass Gesetzgebung Gesetzgebung nicht unbedingt der einzige Grund für eine solche Lösung sein sollte, da es viele organisatorische Vorteile gibt, die von einem Whistleblower-System profitieren.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten oder Ihr Unternehmen noch keine Regelung eingeführt hat, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und kostengünstig konform zu werden, indem Sie hier klicken.