Bestechung
Unter Bestechung versteht man das Anbieten oder Annehmen eines Wertgegenstandes als Gegenleistung für die Mitwirkung bei der Beeinflussung von Entscheidungsprozessen, die Beihilfe zum Betrug an der Organisation eines Akteurs oder die sonstige Verletzung von Amtspflichten. Diese Praxis wird als kriminelle Handlung betrachtet, für die sowohl der Bestechende als auch der Bestochene rechtlich haftbar gemacht werden können.