Kontaktperson

Walor verlangt von den Unternehmen, dass sie mindestens drei Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Das heißt, drei benannte Personen, die auf Unternehmensseite mit den Fällen von whistleblowing arbeiten werden. Idealerweise haben diese Personen ein unparteiisches Profil und stammen aus unterschiedlichen Organisationsbereichen, d. h. aus verschiedenen Abteilungen.