Verpflichtung zur Vertraulichkeit

Eine Verschwiegenheitspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, bestimmte Informationen, von denen man durch seine Arbeit Kenntnis erlangt hat, geheim zu halten und nicht missbräuchlich zu verwenden. Eine Verschwiegenheitspflicht kann in verschiedenen Zusammenhängen entstehen, z. B. im öffentlichen Dienst oder in bestimmten privaten Berufen. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie geheim gehalten werden müssen, um wichtige private Interessen zu schützen, oder wenn erhebliche Gründe des öffentlichen Interesses eine solche Geheimhaltung erfordern.

Eine Verschwiegenheitspflicht besteht zumeist für Personen, die im öffentlichen Sektor tätig sind, wobei eine Verletzung dieser Pflicht strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. So können z.B. Mitarbeiter des Geheimdienstes, der Polizei, des Sozial- und des Gesundheitswesens wegen Verletzung der Schweigepflicht bestraft werden. Das Gleiche gilt für Personen, die mit einer Aufgabe betraut sind oder waren, die im Einvernehmen mit einer Behörde ausgeführt wird. Die Geheimhaltungspflicht kann sich auch aus Rechtsvorschriften für bestimmte Bereiche ergeben. So unterliegen beispielsweise Angestellte von Finanzinstituten oder Wirtschaftsprüfern dem Berufsgeheimnis und dürfen keine Informationen über Kunden und Klienten an andere weitergeben, unabhängig davon, ob die Weitergabe an eine Einzelperson, eine Behörde oder die Öffentlichkeit erfolgt. Vertraulichkeit kann sich auch aus privaten Vereinbarungen ergeben, insbesondere aus Arbeitsverträgen.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn die betreffende Person gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen offenzulegen. Dies gilt zum Beispiel in Fällen, in denen eine Meldepflicht gegenüber einer Behörde oder eine Zeugenaussage besteht. Bei einigen Berufen wird das Berufsgeheimnis jedoch als so wichtig angesehen, dass es in der Regel Vorrang vor der allgemeinen Zeugnispflicht hat. Dies gilt z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte und Priester. Das Berufsgeheimnis gilt auch dann nicht, wenn die betreffende Person in legitimer Verfolgung eines öffentlichen Interesses oder in ihrem eigenen oder fremden Interesse handelt. Wenn eine Person, die dem Berufsgeheimnis unterliegt, beispielsweise Kenntnis von einer schweren Straftat hat, kann es gerechtfertigt sein, diese Informationen an die Polizei weiterzugeben.

Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Vertraulichkeit werden in der Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Strafrechtlich verantwortlich ist auch, wer Informationen, die durch eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, widerrechtlich erlangt oder verwertet. Das Gleiche gilt für die unbefugte Weitergabe solcher Informationen, die die privaten Angelegenheiten anderer Personen oder die Sicherheit des Staates betreffen.