Veruntreuung
Unterschlagung ist eine Straftat, bei der man sich etwas aneignet, das eigentlich jemand anderem gehört, sich aber bereits im Gewahrsam oder unter der Kontrolle der Person befindet, die die Unterschlagung begeht. Die Unterschlagung ähnelt also dem Diebstahl, unterscheidet sich aber von diesem dadurch, dass man bereits im Besitz dessen ist, was man sich unterschlagen haben soll. Dieser Besitz muss also rechtmäßig sein, damit es sich um eine Unterschlagung handelt. Ein Beispiel für eine Veruntreuung wäre ein Rechtsanwalt, der Geld von einem Mandantenkonto für private Zwecke verwendet, z. B. für private Investitionen oder die Begleichung von Schulden, die nicht den Mandanten betreffen. Ein anderes Beispiel wäre, wenn ein angestellter Geschäftsführer, Finanzvorstand, Buchhalter oder Buchhalter Gelder aus dem Unternehmen, in dem er angestellt ist, an sich selbst überweist. Dies führt zu einem ungerechtfertigten Gewinn, dem ein Verlust für das Unternehmen gegenübersteht, das dann zum Geschädigten wird.