Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
Unter nuklearer Sicherheit versteht man die Erreichung ordnungsgemäßer Betriebsbedingungen, die Verhütung von Unfällen oder die Abschwächung von Unfallfolgen in kerntechnischen Anlagen, die zum Schutz der Arbeitskräfte, der Öffentlichkeit und der Umwelt vor unangemessenen Strahlungsgefahren führen. Um diese ordnungsgemäßen Betriebsbedingungen zu erreichen, müssen Überlegungen zur nuklearen Sicherheit während der gesamten Lebensdauer der Anlage und in der Konzeptionsphase eines Kernkraftwerks angestellt werden, damit die Sicherheit und der Betrieb der Anlage optimiert werden können. Beim Strahlenschutz geht es dagegen um den Schutz der Menschen vor den Auswirkungen ionisierender Strahlung und um die Mittel für einen solchen Schutz. Er umfasst ein breites Spektrum von Fragen und überschneidet sich mit der nuklearen Sicherheit. Auch er muss bereits in der Konzeptionsphase eines Projekts berücksichtigt werden und beinhaltet die Optimierung des Schutzes des Personals während des Betriebs und der notwendigen Strahlenexposition.
Die Europäische Atomgemeinschaft, kurz EURATOM, sorgt für den sicheren Betrieb der europäischen Kernkraftwerke und hat Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Strahlenschutz und nukleare Sicherheit zu gewährleisten. Auch auf nationaler Ebene gibt es Gesetze, um diese Ziele zu erreichen.