Der Binnenmarkt der Europäischen Union, einschließlich staatlicher Beihilfen und Unternehmensbesteuerung
"Der Binnenmarkt der Europäischen Union bezeichnet das Zusammenwachsen der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten der EU und die Schaffung eines integrierten Marktes, in dem die Produktionsfaktoren sowie die Produktionsergebnisse frei und ungehindert verkehren können. Um dies zu erreichen, wurde ein Raum ohne Binnengrenzen geschaffen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Bei diesem "Binnenmarkt" geht es um den Abbau von Hindernissen und die Vereinfachung bestehender Vorschriften, damit jeder in der EU die Möglichkeiten, die diese "vier Freiheiten" bieten, optimal nutzen kann. Auch wenn die Idee hinter dem Binnenmarkt darin besteht, einen Raum ohne Hindernisse für die Inanspruchnahme der vier Freiheiten zu schaffen, können die Mitgliedstaaten die Freizügigkeit in Ausnahmefällen einschränken, beispielsweise wenn ein Risiko aufgrund von Fragen der öffentlichen Gesundheit, der Umwelt oder des Verbraucherschutzes besteht. Wenn es keine Rechtfertigung gibt, ist die Behinderung des freien Verkehrs im Binnenmarkt verboten.
Staatliche Beihilfen bedeuten, dass ein Unternehmen staatliche Unterstützung erhält. Da diese staatliche Unterstützung zu einem Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten führen könnte, könnte sie den freien Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union verzerren. Daher verbietet das Recht der Europäischen Union staatliche Beihilfen im Allgemeinen, es sei denn, sie sind ausnahmsweise durch Gründe der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gerechtfertigt. Staatliche Beihilfen werden dabei definiert als Vorteile gleich welcher Art, die von nationalen Behörden selektiv an Unternehmen gewährt werden und dadurch den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen oder den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU beeinträchtigen können. Subventionen für Einzelpersonen oder allgemeine Maßnahmen, die allen Unternehmen offen stehen, wie z. B. allgemeine Steuermaßnahmen oder Beschäftigungsvorschriften, fallen nicht unter dieses Verbot und stellen keine staatlichen Beihilfen dar.
Die Körperschaftsteuer betrifft die Besteuerung des Einkommens oder des Kapitals von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren juristischen Personen. Verstöße gegen das Körperschaftsteuerrecht und Absprachen zur Umgehung rechtlicher Verpflichtungen, durch die der Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts vereitelt wird, können das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes der Europäischen Union beeinträchtigen. Derartige Verstöße und Absprachen können zu unlauterem Steuerwettbewerb und umfangreicher Steuerhinterziehung führen, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen verzerrt werden und den Mitgliedstaaten und dem Haushalt der Europäischen Union insgesamt Steuereinnahmen entgehen. Steuerhinterziehung muss von Steuervermeidung unterschieden werden, die legal ist. Unter Steuervermeidung versteht man alle legalen Handlungen, die darauf abzielen, die Steuerschuld zu verringern und das Einkommen nach Steuern zu maximieren. Beispiele hierfür sind die Inanspruchnahme rechtmäßiger Steuerabzüge, die Einrichtung eines Steuerstundungsplans oder die Inanspruchnahme von Steuergutschriften für Ausgaben zu rechtmäßigen Zwecken. Die Ausnutzung von Steuerschlupflöchern ist ebenfalls eine Steuervermeidung, da es sich um eine Möglichkeit handelt, die Steuern zu senken, da es keine Rechtsvorschriften gibt, die dies verbieten. Steuerhinterziehung hingegen ist die Verwendung illegaler Mittel, um die Zahlung von Steuern zu vermeiden. Dazu gehört in der Regel das Verstecken oder die falsche Darstellung von Einkommen, z. B. durch zu niedrige Einkommensangaben, überhöhte Abzüge ohne Nachweis, das Verstecken oder Nichtmelden von Bargeldtransaktionen oder das Verstecken von Geld auf Offshore-Konten."