Diebstahl
Diebstahl ist eine Bezeichnung für Diebstahl oder die Tätigkeit eines Diebes. Diebstahl ist die widerrechtliche Aneignung von etwas, das einem anderen gehört. Für einen Diebstahl ist also ein ungerechtfertigter Gewinn erforderlich, mit der Absicht, eine ungerechtfertigte Bereicherung zu erlangen. Diese ungerechtfertigte Bereicherung bedeutet, dass Diebstahl die Aneignung eines Gutes voraussetzt, wobei der Dieb den gestohlenen Gegenstand so behandeln muss, als wäre es sein eigenes. Mehrere Straftaten sind eng miteinander verbunden, werden aber rechtlich unterschiedlich behandelt. Wird beispielsweise ein Gegenstand mit der alleinigen Absicht gestohlen, ihn zu zerstören, handelt es sich um Vandalismus. Der Diebstahl unterscheidet sich auch von der Unterschlagung, da der Täter bei der Unterschlagung einen Gegenstand bereits in seinem Besitz hat, während der Dieb im Falle des Diebstahls einen Gegenstand von jemand anderem nimmt. Wird der Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder unter Androhung unmittelbarer Gewalt begangen, gilt er rechtlich als Raub. Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke oder andere Verstöße gegen die Rechte an geistigem Eigentum gelten rechtlich nicht als Diebstahl, sondern als Straftat.