Wie kann die EU-Richtlinie Whistleblowing fehlerhaft umgesetzt werden?
Schweden ist mit der Europäischen Union (EU) in Konflikt geraten, weil das Land die 2019 Whistleblowing Richtlinie. Aus diesem Fehler kann man viel über die Herausforderungen bei der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften lernen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die folgenden Punkte:
- Was Schweden falsch gemacht hat;
- Die Folgen;
- Unzureichende Umsetzung.
Was hat Schweden falsch gemacht?
Im Februar 2022 stellte die Europäische Kommission fest, dass die von Schweden ergriffenen Maßnahmen die Anwendung bestimmter Schutzmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Whistleblowing von 2019 bis zum 17. Juli 2022 verzögern würden. Damit wurde die von der EU gesetzte Frist überschritten, die besagt, dass diese Maßnahmen ab dem 17. Dezember 2021 hätten in Kraft treten sollen. Die Mitgliedstaaten können zwar die Fristen ändern, aber die von der EU festgelegten Termine sind die endgültigen Termine, bis zu denen die Länder die Richtlinie umsetzen müssen.
Was sind die Folgen?
Schweden wurde eine zweimonatige Frist eingeräumt, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu beheben, da es sich um einen Verstoß gegen EU-Recht handelt. Sollte ein Land dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Europäische Kommission eine weitere Mahnung aussprechen. Wenn dann immer noch keine Maßnahmen ergriffen werden, könnte der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften Geldstrafen verhängt werden.
Für Neugierige haben wir einen weiteren Blogpost zum Thema "Wie man ein whistleblowing Schema effizient umsetzt" erstellt.
Unzureichende Umsetzung
Bis heute gehört Schweden zu der Minderheit der EU-Staaten, die die Richtlinie Whistleblowing trotz des oben erwähnten Schluckaufs tatsächlich übernommen haben. Obwohl eine Frist bereits verstrichen ist und die nächste immer näher rückt, ist die Mehrheit der Mitgliedstaaten leider immer noch nicht dazu gekommen, die neue Verordnung zu verabschieden. Glücklicherweise hat nur ein einziger Staat noch gar nicht damit begonnen, so dass der Prozess zumindest in den meisten Ländern in Gang gekommen ist.
Auch wenn die EU-Richtlinie Whistleblowing nicht bei allen ganz oben auf der Prioritätenliste steht, so haben verpasste Fristen und eine fehlerhafte Umsetzung doch Konsequenzen. Trotz der langsamen Fortschritte bei der Umsetzung durch die meisten EU-Mitgliedstaaten hat die große Mehrheit zumindest mit dem Prozess begonnen. Es bleibt abzuwarten, ob es noch weitere Schluckaufsituationen wie diese in Schweden geben wird. Bleiben Sie dran und finden Sie es heraus!
Lesen Sie weiter:
EU Whistleblowing Monitor (2022) "Status of Transposition". Abgerufen am 8. Juni 2022. https://whistleblowingmonitor.eu/